Einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin gegen TERRE DES FEMMES am 23. Februar 2023


Die Stellvertretende Vorstandsvorsitzende Inge Bell, wird Anfang Februar 2023 von TERRE DES FEMMES auf Facebook blockiert. Das Berliner Landgericht erlässt daraufhin am 23. Februar 2023 eine Einstweilige Verfügung gegen den Verein: der Verein muss die Blockade von Vorständin Inge Bell auf Facebook und den sozialen Medien aufheben - und alle Kosten tragen.

 

Zitat aus dem Urteil:

"1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu zweihundertfünfzigtausend Euro oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten - Ordnungshaft auch für den Fall, dass das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann - wegen jeder Zuwiderhandlung

untersagt,

den Zugang zu seinem Benutzerkonto https://www.facebook.com/terre.des.femmes von dem Benutzungskonto der Antragstellerin https://www.facebook.com/inge.bell zu blockieren, solange die Antragstellerin Mitglied des Vorstandes der Antragsgegnerin ist.

 

2. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

 

3. Der Verfahrenswert wird auf 6.000,00 € festgesetzt."

 


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