Fragen und Antworten zum Minderheitenbegehren vom 15. Januar 2023 - und eine Ausfüllhilfe


Warum erhältst du E-Mails zum Minderheitenbegehren? 

Du erhältst diese Mail, weil du Mitfrau bei TDF bist – unabhängig davon, ob du einen „Newsletter“ bekommen willst oder nicht, darf dich der Verein und seine Vertreterinnen, die Vorständinnen und die Geschäftsstelle, kontaktieren. Das ist Sinn und Zweck eines Vereins. Das Mitfrauenbegehren muss nach Vereinsrecht jede Mitfrau im Verein erreichen. Diese E-Mails zum Minderheitenbegehren sind somit keine klassischen „Newsletter“, sondern formale Anschreiben der Vorständin Inge Bell. 

 

 

Du fragst dich, ob alles nur ein privater Konflikt sei und warum dieser so ausgetragen wird?

Nein, es handelt sich nicht um einen privaten Konflikt bzw. persönliche Fehde zwischen Christa Stolle und Inge Bell. Das Positionspapier wurde vom Mehrheitsvorstand gegen den zweifachen Beschluss der Mitfrauenversammlung entfernt. Das verstößt gegen Vereinsrecht und Compliancevorgaben.

Die aktuelle Vertrauens- und Identitätskrise ist daher in erster Linie ein Ringen um Demokratie, damit Beschlüsse der Mitfrauenversammlung gelten. 

 

 

 

Will Inge Bell selbst den Posten der Geschäftsführung?

Nein. Inge Bell kämpft als Stellvertetende Vorstandsvorsitzende gemeinsam mit anderen Mitfrauen, damit Beschlüsse der Mitfrauenversammlung gelten. Es geht um demokratische Prinzipien. Inge Bell hat dies wiederholt und auch öffentlich klargestellt, zuletzt im Anschreiben an dich vom 9. Januar 2023.

 

 

Kann der Konflikt nicht anders gelöst werden? Ginge nicht eine Mediation?

Nein. Die demokratischen Prinzipien wurden vom Mehrheitsvorstand gebrochen. Ein demokratisches Prinzip wird entweder eingehalten oder nicht. Einen Zwischenstatus gibt es nicht. Es geht also nicht um private Meinungen, sondern um juristische Verstöße innerhalb der Organisation. Das betrifft uns alle. Der Zeitpunkt für eine Mediation war schon im Sommer vorbei, als bereits über 120 Mitfrauen von den 3 Vorständinnen wiederholt nicht gehört wurden. Lösungen für die Krise sind nun: der gerichtliche Weg und vor allem der über die höchste Instanz: die Mitfrauen. Daher das Minderheitenbegehren für eine außerordentliche Mitfrauenversammlung. 

 

 

Warum braucht es eine außerordentliche Mitfrauenversammlung? 

Mit einer außerordentlichen Mitfrauenversammlung kann sichergestellt werden, dass die geforderten Punkte auch auf die Agenda kommen und nicht über eine Antragskommission oder das Gutdünken des Rumpfvorstands ausgehebelt werden.  

 

Die "normale" Mitfrauenversammlung ist doch bald - reicht das nicht aus?

Nein! 

Die reguläre MV erfolgt nur online. Die außerordentliche MV erfolgt in hybrider Form!

 

Bei der außerordentlichen MV gelten noch folgende Punkte: 

  • Die Tagesordnung bestimme ich - somit kommen die uns wichtigen Punkte auf die Agenda
  • Es gibt keine Antragskommission
  • der Aufnahmestopp wird rückgängig gemacht und die Mitfrauen, die seit Juli 2022 warten müssen, werden aufgenommen und sind dann sofort stimmberechtigt und können an der MV teilnehmen. 

 

Warum ist diesmal eine Rückantwort nur schriftlich möglich? 

Vorständin Inge Bell stellte mehrfach Anträge auf Vorstandsbeschluss, dass eine Rückantwort zum Minderheitenbegehren auch per E-Mail möglich ist – so wie beim Minderheitenbegehren im August/ September. Dies hat der Rumpfvorstand wiederholt abgelehnt. Er besteht auf einer schriftlichen Antwort per Post. Also auf einen Brief mit Unterschrift. 

 

 

Warum kannst du nur FÜR das Minderheitenbegehren stimmen?

Da das Minderheitenbegehren sich für eine außerordentliche Mitfrauenversammlung einsetzt und nur so viele Stimmen sammelt, bis das Quorum zum Stichtag erreicht ist, sind nur Zustimmungen notwendig. Leider müssen diese Zustimmungen schriftlich per Brief erfolgen. Wer gegen das Begehren ist oder sich enthalten möchte, kann das Schreiben ignorieren. 

 

 

Wie kann eine größtmögliche Gültigkeit bei der Abstimmung bzw. Äußerung des Wunsches zu einer außerordentlichen Mitfrauenversammlung erreicht werden?

Drucke am besten die Seite zum Votum aus und fülle diese gut leserlich aus. Deine Unterschrift in schriftlicher Form ist leider notwendig. Schicke dein Abstimmungsschreiben dann an Inge Bell, Cochemstr. 1, 81375 München

 

 

Zählt es, wenn du den Brief einscannst und per Mail als per Post zu sendest? 

Nein, leider nicht. Dies würde nicht der Schriftlichkeit entsprechen. Die Option wurde leider vom Rumpfvorstand abgelehnt. Bitte sende deine Antwort also per Brief. Du kannst Inge Bell natürlich zusätzlich den Scan senden, damit deine Antwort schon einmal abgesichert ist: bell@frauenrechte.org oder ingebell@ingebell.de

 

 

Warum sind deine Unterschrift und dein Name in leserlicher Form notwendig? 

Bei diesem Begehren handelt es sich nicht um eine geheime Wahl, sondern um eine willentliche Äußerung bzw. ein Antrag für die außerordentliche Mitfrauenversammlung. 

 

 

Warum muss der Abstimmungsbrief an Inge Bell versendet werden? 

Das Begehren wird von der Stellv. Vorstandsvorsitzenden Inge Bell initiiert, daher müssen die Briefe auch an ihre Adresse gesendet werden. Es hilft natürlich, wenn du zusätzlich den Scan an bell@frauenrechte.org oder ingebell@ingebell.de sendest.

 

 

Was passiert mit deiner Rückantwort? 

Deine Rückantwort wird zuerst gesichert via Scan und danach gezählt. Der Scan dient als Sicherung, damit deine Antwort nicht verloren geht. Anschließend übergibt Inge Bell die Rückantworten gesammelt an die Geschäftsstelle. Die Geschäftsstelle kann die Rückantworten ebenfalls zählen. Wenn die abgegebenen Stimmen das Quorum erreicht haben, ist die Geschäftsstelle verpflichtet, binnen eines Monats eine außerordentliche MV einzuberufen. 

 

 

Welche Ergebnisse können beim Minderheitenbegehren rauskommen und was wäre die Folge davon?

Es können nur zwei Ergebnisse beim Begehren vorkommen, nämlich, 

• Das Begehren für eine außerordentliche Mitfrauenversammlung konnte das Quorum erreichen. Dann wird es eine außerordentliche Mitfrauenversammlung geben.

• Das Begehren für eine außerordentliche Mitfrauenversammlung konnte das Quorum NICHT erreichen. Dann ist das MInderheitenbegehren gescheitert und es wird keine außerordentliche Mitfrauenversammlung geben. 

 

 

Kann es passieren, dass nicht alle Mitfrauen zum Begehren kontaktiert wurden?

Ja, das kann leider passieren, es könnten folgende Gründe vorliegen:

1. Die E-Mail-Adresse der Mitfrau könnte sich geändert haben und diese wurde in der Mitfrauenliste nicht aktualisiert. Das Schreiben landet daher im „Nirvana“. 

2. Das Postfach der Mitfrau ist voll und es können keine E-Mails ankommen. 

3. Die E-Mail-Adresse konnte aus der von der Geschäftsführung überreichten Papierform der Adresslisten nicht richtig entziffert werden und ist somit ungültig. 

4. Die E-Mail landet im Spam und wurde von der Mitfrau nicht bemerkt. 

5. Die Adresse war entweder in der Adressliste falsch oder wurde falsch entziffert und ist somit ungültig. 

6. Die Mitfrau war in der Adressliste nicht hinterlegt. 

 

 

Warum konnte Vorständin Inge Bell die Mitfrauen kontaktieren?

Inge Bell hat per gerichtlicher Einstweiliger Verfügung am 9.11. und 30.11.2022 die Aushändigung der Mitgliederlisten von TDF erwirkt, die ihr monatelang verweigert wurden. Die Geschäftsführung musste ihr die Mitfrauenlisten bis 5.12.2022 aushändigen. Inge Bell erhielt die Listen allerdings erst am 19. Dezember per Post in Papierform – teils unleserlich, unvollständig und nicht aktuell. Inge Bell hat daraufhin alleine die Listen ins Digitale übertragen, ca. 2.250 Kontakte.

 

 

Wie viele Frauen können angeschrieben werden? Wie hoch ist das Quorum?

Die Adressliste, die Inge Bell auf Papier geschickt wurde - und von Inge Bell in eine digitale Excel-Liste überführt wurde, zeigt folgende Zahlen:

• Mitfrau mit Mail-Adresse: 2028 

• Mitfrau nur mit Postadresse: 198

• Mitfrau, die ohne Mail und ohne Postadresse aufgeführt wurden: 28

Inge Bell kann somit maximal 2.226 Frauen erreichen. Das Quorum von 20 % kann daher maximal 445 Frauen, die für Ja stimmen bzw. aussprechen, betragen. 

Die Anzahl ist nicht exakt ermittelbar, weil die Mitgliederlisten unvollständig und nicht aktuell sind. So werden darin Mitfrauen geführt, die keine sind. Oder Mitfrauen nicht aufgeführt, die aber Vereinsmitglieder sind. Die genauen Zahlen werden  - falls sie zu ermitteln sind - auf www.savetdf.info hinterlegt. Somit müsste die Anzahl des Quorums vermutlich etwas abnehmen.

 

 

Du hast noch weitere Fragen?

Inge Bell bietet drei Online-Sprechstunden per Zoom an. Natürlich kannst du Inge Bell auch über bell@frauenrechte.de und ingebell@ingebell.de kontaktieren.

Oder schreibe die Koordinatoren der Mitfraueninitiative saveTDF an: mail@savetdf.info

 

 

Du möchtest auch jenseits des Minderheitenbegehrens Mail von saveTDF erhalten?

Sehr gern. Vorständin Inge Bell und die über 300 Frauen der Mitfraueninitiative von saveTDF freuen sich auf dich!
Schreibe eine Mail an mail@savetdf.info und du wirst dem saveTDF Mailverteiler zugefügt.