FAQ - Frequently Asked Questions


1. Darf der Vorstand das Positionspapier zurückziehen?

Nein. Der Vorstand hat laut Satzung die Beschlüsse der Mitfrauenversammlung (MV) umzusetzen. Das Positionspapier wurde 2020 beschlossen und 2022 bestätigt. Rechtsverstöße müssen nicht erst von einem Gericht bestätigt werden, um eben solche zu sein, sondern es muss – wie das Wort schon sagt – ein Verstoß gegen geltendes Recht vorliegen.

 

(Für weitere Informationen siehe das Rechtsgutachten dazu und die Stellungnahme unserer Mitfrau und Richterin a.D. Eike Weißenfels.)


2. Darf der Vorstand sich von Beschlüssen der Mitfrauenversammlung (MV) distanzieren und die Geschäftsstelle zur Entfernung des Positionspapiers anweisen?

Nein. Auch eine Entfernung der Position von der Webseite ist ein Rechtsverstoß, da das Positionspapier - wie bereits oben dargelegt - immer noch gültig ist und die Veröffentlichung von TDF-Positionen auf der Webseite eingeübte Praxis ist. Der Vorstand hat die Beschlüsse der Mitfrauenversammlung (MV) auszuführen, die öffentliche Distanzierung und die Anweisung zur Entfernung des Papiers auf der Webseite verstoßen somit gegen die satzungsgemäßen Vorschriften. Den Vorständinnen steht es natürlich frei, sich als Privatpersonen zu positionieren, wie sie wollen, in ihrer Funktion müssen sie sich jedoch an die Satzung halten - oder zurücktreten.


3. Ist das Positionspapier mit der Satzung vereinbar?

Ja. Keine der Formulierungen im Positionspapier verstoßen gegen die Satzung. Die Geschäftsstelle hat auch kein juristisches Gutachten dafür vorlegen können. Ein unzusammenhängendes Zitat aus der Satzung ist kein Beleg. Die Behauptung, es handle sich bei den Inhalten des Positionspapiers um kein frauenspezifisches Thema, entspricht nicht den Tatsachen. So hat der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Becker in einer Ringvorlesung der Hochschule Darmstadt festgestellt, dass das geplante „Selbstbestimmungsgesetz“ – welches (angeblich) „im Interesse von Transpersonen“ eingeführt werden soll – die rechtliche Kategorie „Frau“ beliebig macht, da sich damit jeder durch einen einfachen Sprechakt zur Frau erklären könnte. Prof. Dr. Becker schließt daher auch mit dem Fazit, dass dieses Gesetz gegen das Grundgesetz verstoßen würde. 

 

Abgesehen davon bezieht sich das Positionspapier „Transgender, Selbstbestimmung und Geschlecht“ konkret auf die Rechte von Mädchen. Andere Positionspapiere - wie das zur Jungenbeschneidung oder zu Extremismus - haben schließlich auch weiterhin bestand, obwohl diese eindeutig nichts mit den TDF-Kernthemen zu tun haben.


4. Auf welcher rechtlichen Grundlage hat der Vorstand gehandelt - und ist das Handeln demokratisch legitimiert?

Das Handeln von Teilen des Vorstands, eine gefasste Vereinsposition zurückzunehmen, erfolgte - wie oben ausgeführt - ohne rechtliche Grundlage. Im Vereinsrecht ist kein Satzungsverstoß vorgesehen, auch nicht mit der Begründung "Gefahr im Verzug" (dieser fälschlich benutzte Begriff stammt aus dem Polizeirecht). Aus diesem Grund konnte die Geschäftsstelle auch auf mehrfache Nachfrage keinen diesbezüglichen Pragraphen nennen. Zudem gibt es gute Gründe dafür, dass ein solches eigenmächtiges Vorgehen keine juristische Basis hat, da ansonsten jegliche Handlungen eines Vereins-Vorstands legitimiert werden könnte und er somit eine absolute Machtposition innehätte. Eine solches Konstrukt entspräche einer Autokratie und wäre daher in keinster Weise demokratisch legitimiert.


5. Hat das Positionspapier noch Bestand?

Ja. Dies wird auch mittlerweile - nach massiven Protesten aus der Mitfrauenschaft - durch die Geschäftsstelle bestätigt. Sie scheint dies jedoch nicht an Dritte zu kommunizieren. Einige Artikel zeigen deutlich, dass sich die Vereinsführung weiterhin öffentlich vom Positionspapier distanziert (1). Durch die Entfernung des entsprechenden PDFs von der Webseite sieht es zudem nach außen so aus, als ob es keinen Bestand hätte. Wie bereits ausgeführt handelt es sich bei der Anweisung auf Entfernung um einen Rechtsverstoß durch den Rumpfvorstand. Mittlerweile hat eine Gruppe von Mitfrauen bei Gericht Klage eingereicht, damit das unbestritten gültige Positionspapier auch wieder auf der TDF-Website veröffentlicht wird - wie alle Positionspapiere.


6. Was war der Auslöser des Minderheitenbegehrens?

Auslöser für das sogenannte "Minderheitenbegehren" (Abfrage, wer eine außerordentliche MV will) waren der Rechtsverstoß des Rumpfvorstands - also der rechtswidrige Vorstandsbeschluss vom 6. Juli 2022, die Position "Transgender, Selbstbestimmung und Geschlecht" zurückzunehmen - und dessen Weigerung, diesen wieder rückgängig zu machen, d.h. das Positionspapier erneut online zu stellen. Auch vorangegangene Gesprächsversuche waren gescheitert. E-Mails wurden mit Textbausteinen beantwortet, die Vorständinnen Godula Kosack und Carmen Schiller delegierten den Großteil der Kommunikation an die Geschäftsführerin Christa Stolle und antworteten uns gegenüber auch nicht auf kritische E-Mails, in denen sie persönlich um Rückmeldung gebeten wurden. Lediglich die Vorständin Inge Bell wurde unserer Meinung nach ihrem Amt als gewählte Vertreterin gerecht, indem sie sich dem Vorstandsbeschluss zur Rücknahme widersetzte, gegen ihn protestierte und zusammen mit 60 protestierenden Mitfrauen am Tag nach der Vorstands-Verkündung (25. Juli 2022) sofort eine Krisensitzung über Zoom mitorganisierte.


7. Wie ging das Minderheitenbegehren aus?

Für das Erreichen des Minderheitenbegehrens sieht die Satzung die Zustimmung von 20% der Mitfrauen vor, eine sehr hohe Hürde, die TDF gesetzt hat. Gesetzlich vorgeschrieben sind 10%. Es hätten also 475 Mitfrauen mit Ja stimmen müssen. 298 Mitfrauen stimmten für eine außerordentliche MV, 2 dagegen, der Rest antwortete nicht oder ihn erreichten die Mails nicht. Diese 298 Ja-Stimmen sind also mit 12.5% mehr als das gesetzliche Mindestmaß nach §37 BGB vorsieht. Und vor allem: es ist eine enorm beeindruckende und historisch einzigartige Anzahl an Mitfrauen, die sich zu einer Meinungsbildung bei TDF zusammengetan haben. Wenn man bedenkt, dass auf den Mitfrauenversammlungen der letzten 10 Jahre durchschnittlich überhaupt nur um die 120, maximal 150 Mitfrauen dabei waren (inklusive Stimmübertragungen), dann ist das mehr als doppelt so viel Engagement, das mit dem Minderheitenbegehren erreicht wurde. Mehr hier in der Pressemitteilung zum Minderheitenbegehren.


8. Was war der Zweck des Minderheitenbegehrens?

„Zweck des Verlangens ist, dass die Mitfrauenversammlung als oberstes Organ des Vereins das Vorgehen des Vorstandes bewerten soll, indem über die Abwahl des Vorstandes und die Neuwahl des Vorstandes abgestimmt werden soll.“ Dies war der Wortlaut des Anschreibens zum Minderheitenbegehren vom 17. August 2022. Entgegen der falschen und manipulativen Darstellung, die der Rumpfvorstand von TDF beim „Austausch-Gespräch“ am 10. November 2022 in mehren Stunden Frontal-Vorträgen ausbreitete, bezweckte das Minderheitenbegehren keineswegs eine Kündigung von Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle. Das Anschreiben formulierte klar und deutlich, welches Ziel erreicht werden sollte: Neuwahlen und Aufklärung der Rechtsverstöße. Der Rumpfvorstand verbreitete im sogenannten Mitfrauenaustausch also wissentlich unwahre Behauptungen. Allerdings erreichte die TDF-Führung mit ihrem Austausch-Angebot lediglich ca. 45 Mitfrauen (neben der Besetzung des Zoom Meetings mit fast allen Mitarbeiterinnen) - die Frauen von #saveTDF blieben diesem von vornherein unfair besetzten "Austausch" fern.


9. Warum wurde zur Abwicklung des Minderheitenbegehrens eine treuhänderische Rechtsanwältin eingeschaltet?

Die Einschaltung einer neutralen Rechtsanwältin als Treuhänderin erfolgte vorgeblich aus „Datenschutzgründen“. Vereinbart war zwischen dem Rumpfvorstand und der #saveTDF-Initiative, dass die Treuhänderin die Mitgliederadressen von der Geschäftsstelle bekommen solle - und das Anschreiben von #saveTDF. Die Treuhänderin verschickte das Schreiben zum Minderheitenbegehren per Mail und per Post an die rund 2.400 Mitfrauen. Kurz danach nutzte der Rumpfvorstand allerdings eigenmächtig die Adressen, um Werbung GEGEN das Minderheitenbegehren zu machen. Allein daran erkennt man schon, dass "Datenschutz" als Pseudo-Argument genutzt wurde.

 

Dass Datenschutz-Bedenken in diesem Kontext nicht vorliegen und eine Herausgabe der Daten an die Vorständin Inge Bell erfolgen muss, bestätigte das Berliner Landgericht in der Verhandlung am 9.11.2022 und aufgrund von Mandatsfehlern seitens des Rumpfvorstands nochmals am 30.11.2022. Zitat aus dem Gerichtsbeschluss: "Es ist gerade der Grundgedanke eines Vereins, dass Vereinsmitglieder miteinander kommunizieren können, um die Zwecke des Vereins zu erreichen. Ansonsten macht ein Eintritt in einen Verein keinen Sinn."


10. Wer hat das Anschreiben für das Minderheitenbegehren vom 17. August 2022 formuliert?

Frauen aus der Initiative #saveTDF haben das Anschreiben für das erste Minderheitenbegehren vom 17. August 2022 formuliert - darunter langjährige Mitfrauen, Frauen mit juristischer Ausbildung und langjähriger Berufserfahrung als Juristinnen oder Richterin. 


11. Wurden alle Mitfrauen über das Minderheitenbegehren informiert?

Nein. Bei dem Treuhänder-Verfahren konnten nicht alle Mitfrauen erreicht werden. Uns liegen Aussagen von Mitfrauen vor, die keine E-Mail und auch keinen Brief bekommen haben. Die Fälle, von denen wir erfuhren, meldeten wir der Treuhänderin. Da keine Ablehnung des Begehrens und auch keine Empfangsbestätigung vorgesehen war, können wir nicht kontrollieren, dass tatsächlich alle Frauen, die zu dem Zeitpunkt noch Mitfrauen waren, erreicht wurden.


12. Hat der Rumpfvorstand versucht das Minderheitenbegehren zu verhindern?

Der Rumpfvorstand hat die Herausgabe der Mitfrauenlisten aktiv – und wie das Landesgericht am 9. und 30.11.2022 feststellte unrechtmäßig – verweigert. Darüber hinaus hatte er eigenmächtig und über den Kopf der Treuhänderin hinweg eine Aufforderung, sich nicht zu beteiligen, versandt und den Mitfrauen, die das Minderheitenbegehren gestartet haben, keine Möglichkeit auf Erwiderung geboten. Es wird daher juristisch von einer "fehlenden Waffengleichheit" gesprochen. Das Minderheitenbegehren lief also unfair ab. Dennoch beteiligten sich über 12,5% der Mitfrauen, eine bislang nie dagewesene Zahl an Engagierten bei TDF.


13. Will #saveTDF eine Entlassung der Geschäftsführerin Christa Stolle erwirken?

Über die Entlassung der Geschäftsführerin entscheidet das Aufsichtsgremium, der Vorstand. Ihm obliegt es, zu untersuchen, inwieweit es ein Fehlverhalten gab und welche Konsequenzen es ggf. nach sich zieht. Spekulationen über die Motive von rund 300 Mitfrauen mit verschiedenen Ansichten und Gründen, sich #saveTDF anzuschließen, halten wir für unangemessen. Aus den Aussagen und Handlungen einzelner Frauen, sollten keine Absichten der gesamten Gruppe abgeleitet werden. #saveTDF will, dass die Vorgänge in der Vereinsführung korrekt, rechtskonform und transparent ablaufen. Dem aktuellen Vorstand traut #saveTDF nicht zu, eine entsprechende Klärung in den eigenen Reihen durchzuführen. Der Vertrauensverlust durch die fortgesetzten Rechts- und Satzungsverstöße sind zu groß.


14. Was sind die Hintergründe des Rechtsgutachtens, das von #saveTDF in Auftrag gegeben und verbreitet wurde?

#saveTDF wollte sich mit Hilfe des Rechtsgutachtens bezüglich des weiteren Vorgehens juristisch absichern, sowie eine sichere Grundlage für weitere Argumentationen und juristische Schritte schaffen. Da der Vorstand von TERRE DES FEMMES in der Vergangenheit bereits mit der Hamburger Kanzlei RKA Rechtsanwälte erfolgreich zusammengearbeitet hatte, war es nur folgerichtig, dass #saveTDF das Rechtsgutachten dort in Auftrag gab. Umso erstaunter sind wir, dass der Vorstand nun verneint, mit der Kanzlei zusammengearbeitet zu haben und den Vorwurf eines Gefälligkeitsgutachtens verbreitet. Das ist unwahr und haltlos.


15. Was sind die Hintergründe zum Aufnahmestopp neuer Mitfrauen, der am 20. September 2022 durch den Vorstand beschlossen wurde?

Die Geschäftsführerin und der Rumpfvorstand fassen am 20. September 2022 einen Vorstandsbeschluss (gegen die Stimme der Stv. Vorstandsvorsitzenden Inge Bell), beitrittswillige Mitfrauen seit Juli 2022 und bis zur nächsten regulären MV am 3. Juni 2023 nicht aufzunehmen - sie geben offiziell an, dass aufgrund fehlender Kapazitäten keine weiteren Mitfrauen mehr aufgenommen werden könnten. Später begründete die Geschäftsstelle mehrfach, dass die Kandidatinnen einer sogenannten Extremismus-Prüfung unterzogen werden müssen - und dafür sei bis exakt 3. Juni 2023 keine Kapazität in der Geschäftsstelle vorhanden. 


16. Welche Auswirkungen hat der Aufnahmestopp auf den Verein?

Durch den Aufnahmestopp werden Frauen, die aus Empörung über das Handeln des Rumpfvorstands ausgetreten sind und nun für eine Kurskorrektur wieder eintreten wollen der Zutritt verweigert. Darüber hinaus werden auch andere Frauen – mit verschiedensten Motiven für den Beitritt – nicht zugelassen und ihnen extremistische Motive unterstellt. De facto werden damit über 100 Mitglieder-Anträge über ein Jahr lang nicht bearbeitet. Die Geschäftsführung betont aber auf der Website von TDF, dass Förderschaften (also regelmäßige Spenden ohne Mitgliedschaft) willkommen seien und problemlos bearbeitet werden können.


17. Warum wurden die Mitfrauen nicht über den angeblichen Schaden, der durch das Positionspapier entstanden ist informiert?

Auf der Mitfrauenversammlung 2022 hatte die Geschäftsstelle die Gelegenheit, die Sachlage über den angeblichen "Schaden" zu vermitteln, Details wurden jedoch nicht genannt. So veröffentlichte die Geschäftsstelle erst im November 2022 vereinsintern eine Übersicht der aufgekündigten oder nicht zustande gekommen Kooperationen mit Firmen und Bündnissen - allerdings ohne Einordnung der tatsächlichen Größenordnungen - und entzog sich damit der Notwendigkeit, sich entsprechenden Nachfragen der Mitfrauenversammlung stellen zu müssen. Die aktuell vorliegende Übersichtstabelle hat ohne Vergleichswerte zu den Vorjahren keinerlei Aussagekraft. Es wurden zwar einzelne Kooperationen mit Firmen aufgekündigt, deren finanzieller Schaden aber in keinster Weise von Bedeutung oder ungewöhnlich in der Geschichte von TDF ist. Öffentliche Kritik an, sowie aufgekündigte Kooperationen mit TDF gibt es zu einigen der bislang klaren Positionen, zum Beispiel beim Thema Prostitution oder Mädchenkopftuch.

Darüber hinaus belegt der Jahresbericht von 2021, dass der Verein sogar mehr Geld als im Jahr zuvor erwirtschaftete - und das beste Spendenergebnis seit seiner Gründung erzielte.


18. Muss TERRE DES FEMMES definieren, wer eine Frau ist?

Nein. Der Begriff „Frau“ ist bereits definiert als "Erwachsene Personen weiblichen Geschlechts" (2).

 

Laut der Satzung von TDF § 2 Ziel und Zweck, „wendet sich TERRE DES FEMMES gegen jede Form von Menschenrechtsverletzungen, die an Mädchen und Frauen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zum weiblichen Geschlecht, ungeachtet ihrer konfessionellen, politischen, ethnischen und nationalen Zugehörigkeit sowie ihrer sexuellen Identität begangen werden.”

 

Um sich für eben diese Mädchen- und Frauenrechte einsetzen zu können, muss TERRE DES FEMMES die Definition, was überhaupt Frauen und Mädchen sind, beachten. Nur dadurch lässt sich gewährleisten, dass der Verein seinen Aufgaben und Zielen nachkommen kann.

 

Die Gründerin, Namensgeberin und Ehrenvorsitzende von TERRE DES FEMMES Ingrid Staehle wundert sich in einer Stellungnahme, dass diese eindeutige Definition jetzt mit dem Attribut „biologisch“ unterlegt werden muss. Bei der Gründung des Vereins ging es ganz selbstverständlich ausschließlich um weibliche Personen. Biologisch weibliche Menschen.


19. Ist Queer-Feminismus nun Thema bei TERRE DES FEMMES?

Der Terminus QUEER wurde jahrzehntelang als abwertende Bezeichnung für homo- und bisexuelle Frauen und Männer benutzt. Daher lehnen wir ihn ab. Zudem versammeln sich unter der Bezeichnung alle möglichen Identitäten: so finden auch heterosexuelle Männer, die sich als trans, genderfluid o.ä. identifizieren, unter QUEER ihren Platz. Dies stimmt nicht mit TERRE DES FEMMES' Auftrag, Frauen- und Mädchenrechte zu stärken und zu schützen, überein. So wie er bei Gründung beschlossen wurde und wie er bis heute Gültigkeit hat.


20. Wird sich der Vorstand auch von weiteren Positionen distanzieren?

Der Rumpfvorstand sichert in seinen Q&A - die er vereinsintern im Vorfeld eines sogenannten "Mitfrauenaustausches" am 10. November 2022 veröffentlichte - zu, dies nicht zu tun. Das bisherige Verhalten der fortgesetzten Rechts- und Satzungsverstöße sowie die manipulativen Torpedo-Aktionen gegen das vergangene und künftige Minderheitenbegehren gibt uns Mitfrauen jedoch keinerlei Anhaltspunkte für die Glaubwürdigkeit dieser Aussage. Im Gegenteil ist es naheliegend, dass das aktuelle, rechtswidrige Handeln sich bei entsprechendem Druck von außen wiederholen wird. Bisher zeigte der Rumpfvorstand keinerlei Einsicht für das eigene Fehlverhalten, stattdessen hielten die 3 Vorstandsfrauen wissentlich an rechtswidrigen oder nichtigen Beschlüssen fest, darunter auch an dem Rücknahmebeschluss. Der Rumpfvorstand ist damit nicht mehr vertrauenswürdig und muss unserer Meinung nach umgehend abgelöst werden durch einen Vorstand, der das Vertrauen aller Mitfrauen genießt. Daher streben wir ein erneutes Minderheitenbegehren an, um auf einer außerordentlichen Mitfrauenversammlung eine Neuwahl des Vorstands zu ermöglichen.


21. Hat sich der Rumpfvorstand nur aus finanziellen und taktischen Gründen vom Positionspapier distanziert?

Die Gründe für die Distanzierung des Rumpfvorstands können wir nicht abschließend beurteilen. Die Aussagen von Geschäftsführerin Christa Stolle in E-Mails und im Cicero-Artikel - in dem sie sich vom biologischen Geschlecht distanzierte - sowie die Erfahrungen der Stv. Vorstandsvorsitzenden Inge Bell aus Innensicht lassen jedoch vermuten, dass die Geschäftsführerin ihre persönliche – dem Positionspapier entgegenstehende – Meinung gegen den Willen der Mehrheit von Mitfrauen durchsetzen will. Einige Kommentare von TERRE DES FEMMES auf Social Media bestätigen diesen Eindruck.


22. Hat TERRE DES FEMMES sich zu möglichen Auswirkungen des geplanten „Selbstbestimmungsgesetzes“ ausreichend informiert?

Nein. TERRE DES FEMMES gibt lediglich an mit Verbänden gesprochen zu haben, die der Self-ID unkritisch gegenüber stehen. Nicht einmal der aus TDF selbst entstandene Arbeitskreis „Geschlechtsbasierte Rechte der Frau“ wurde bei der Meinungsbildung einbezogen, auch nicht die Städtegruppen, die reiche Expertise haben und entsprechende Veranstaltungen organisieren (im Gegenteil: Städtegruppen werden sogar im Stich gelassen, anstatt ihnen den Rücken zu stärken). Auch weitere kritische Organisationen und Verbände (3) wurden nicht von TERRE DES FEMMES kontaktiert und auf weitere öffentliche Kritik am geplanten Gesetz wurde ebenfalls nicht eingegangen (4).


23. Warum hat TERRE DES FEMMES nicht auf die Richtigstellungen von #saveTDF auf Social Media reagiert?

TERRE DES FEMMES hat Zugang zu unseren Social Media Kanälen und folgt uns dort auch. Die Möglichkeit zu reagieren und mit uns zu kommunizieren haben sie nicht wahrgenommen. Im Gegenteil: TDF löscht auf Social Media Kommentare von #saveTDF und kritischen Mitfrauen und blockiert sie sogar. Die Mitfraueninitiative von #saveTDF hat seit Zurücknahme des Positionspapiers Ende Juli mehrfach versucht, mit dem Rumpfvorstand in Kontakt zu treten und die Sache intern zu klären - diese mehrfachen Sondierungen und Appelle wurden vom Rumpfvorstand indes abgelehnt. Eine Antwort auf unsere sachliche Protestmail gegen die Zurücknahme des Positionspapiers vom 30. Juli 2022 mit über 80 Unterschriften bekamen wir übrigens nicht. Auf erneute Nachfrage einen Monat später antwortete uns der Rumpfvorstand: „Durch die zwischenzeitlichen Ereignisse [...] hat sich die Beantwortung eures Schreibens vom 2.8.22 für uns erledigt“.


24. Darf eine Vorständin ein Minderheitenbegehren unterstützen, muss sie nicht den Beschluss des Mehrheitsvorstands mittragen?

Ja. Eine Vorständin darf selbstverständlich ein Minderheitenbegehren unterstützen oder initiieren. Keine Vorständin muss  einen Vorstandsbeschluss mittragen, wenn sie dadurch rechts- und satzungswidrig handeln würde. Weder in der Satzung, noch in der Geschäftsordnung wird angegeben, dass Vorstandsfrauen keine außerordentliche Mitfrauenversammlung einberufen oder unterstützen dürfen. Es kann der Stv. Vorstandsvorsitzenden Inge Bell, die die rechtswidrigen Vorstandsbeschlüsse nicht mittrug, auch nicht vorgeworfen werden einem rechtswidrigen Beschluss nicht Folge zu leisten, da Vorstandsfrauen laut der Geschäftsordnung (§ 11 Haftung) für u.a. fahrlässig begangene Pflichtverletzung oder vorsätzliche Handlung dem Verein gegenüber persönlich haftbar gemacht werden können. Alle Vorstandsfrauen sind dazu verpflichtet, die Interessen und Positionen des Vereins zu wahren und durchzusetzen, welche durch das oberste Organ des Vereins – die Mitfrauenversammlung – beschlossen werden. Der Vorstand ist laut Satzung für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, solange diese nicht in die Zuständigkeit eines anderen Organs fallen und ist der Mitfrauenversammlung zur Rechenschaft verpflichtet.


1 Dortmunder Zeitung, Cicero

2 Duden

3 Beispielsweise: Fairplay für Frauen, Lasst Frauen sprechen, LGB Alliance, Detrans, WDI Deutschland, Europäische Gesellschaft für Geschlechtergerechtigkeit e.V.i.G., Feministische Partei DIE FRAUEN, Fraueninitiative 04 e.V., Frauen- und Kinderhaus e.V. Uelzen, KOFRA Verein (Kommunikationszentrum für Frauen zur Arbeits- und Lebenssituation e.V.) München, Initiative „Geschlecht zählt“, SAFIA e.V. – Lesben gestalten ihr Alter, SISTERS – für den Ausstieg aus der Prostitution! e.V., Die Störenfriedas, get the L out, Trans Teens Sorgeberechtigt

4 Verfassungsrechtler Prof. Dr. Becker, Juraprofessor Boris Schinkel, Till Randolf Amelung (trans), Sabeth Blank (detrans), Juristin und Grünen-Mitglied Eva Engelken, Feministin Alice Schwarzer, Jugendpsychiater Dr. Alexander Korthe, Psychotherapeutin Dr. Renate Försterling (trans)